Rechte & Pflichten

Das solltest du wissen

Es ist gesetzlich genau festgelegt, was ein Azubi darf und was nicht, was er tun muss und was nicht. Die Rechte und Pflichten während der Ausbildung sind geregelt durch das Berufsbildungsgesetz BBiG, die Handwerksordnungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Ausbilder-Eignungsverordnung und andere Gesetze und Bestimmungen.

Das sind deine Rechte

Angemessene Vergütung

Jedem Auszubildenden steht laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine angemessene Vergütung zu. Diese muss auch während der Berufsschulphasen und während des Urlaubs gezahlt werden. Was angemessen genau bedeutet, ist in den jeweiligen Tarif- und Ausbildungsverträgen geregelt.

Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen

Azubis haben ein Recht darauf, von ihrem Ausbildungsunternehmen für Aktivitäten und Unterricht der Berufsschule freigestellt zu werden.

Arbeiten nur im Rahmen
der Ausbildung

Azubis müssen keine Arbeiten ausführen, die eindeutig nicht dem Ausbildungsziel dienen. Nein, das entbindet nicht vom Aufräumen der Werkstatt oder des Büros.

Besondere Kündigungsfrist

Auszubildende befinden sich in einer Sondersituation: Wollen sie die Ausbildung beenden und sich anderweitig orientieren, können sie die Ausbildung mit einer Frist von nur vier Wochen ordentlich kündigen.

Angemessene Anleitung

Dieses Recht leitet sich aus der Pflicht der Unternehmen zur angemessenen Anleitung ab. Konkret bedeutet es, dass Azubis ein Recht auf eine qualifizierte und für die Erreichung des Ausbildungszieles angemessene Anleitung und fachliche Betreuung haben.

Überstunden

müssen Auszubildende offiziell nicht leisten, können dies jedoch freiwillig tun. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt bei Jugendlichen 40, bei Erwachsenen 48 Stunden. Die Probezeit darf höchstens vier Monate dauern. Der Urlaubsanspruch liegt bei mindestens 24 (Erwachsene) respektive 25 Tagen (Jugendliche).

Auslandseinsatz

Seit dem Jahr 2005 können Azubis einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren. Da es darauf jedoch keinen Rechtsanspruch gibt, muss diese Regelung zwischen Arbeitgeber und Azubi schriftlich – idealerweise im Ausbildungsvertrag – festgelegt werden.

Bildung einer Jugend- und Azubivertretung

Die Arbeitsagentur schreibt zu diesem Punkt: „Beschäftigt ein Betrieb mindestens fünf Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder ihre Berufsausbildung absolvieren und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz Jugend- und Auszubildendenvertretungen zu wählen.“ Diese Auszubildendenvertretung wird vom Betriebsrat in alle die Azubis oder minderjährigen Arbeitnehmer  betreffenden Angelegenheiten einbezogen.

Kostenlose Arbeitsmittel

Die für die Ausbildung notwendige Sicherheitsausrüstung – beispielsweise Sicherheitsschuhe – sowie Werkzeuge und Materialien müssen vom Betrieb, auch für Prüfungen, bereitgestellt werden.

Anspruch auf ein Zeugnis

Jeder Auszubildende hat nach dem
Abschluss seiner Ausbildung einen Anspruch auf ein einfaches, auf
Wunsch auch auf ein qualifiziertes Zeugnis.

Das sind deine Pflichten

Sorgfaltspflicht

Die im Rahmen der Ausbildung aufgetragenen Aufgaben müssen Azubis sorgfältig und so gut wie möglich ausführen. Mit den für die Arbeit ausgehändigten Werkzeugen und Ausbildungsmitteln – dazu zählen auch Unterlagen und Schutzkleidung – müssen sie ebenfalls sorgsam umgehen. Zu guter Letzt sind sie verpflichtet, sich an die  Betriebsordnung und Sicherheitsvorschriften zu halten.

Weisungen

Auszubildende sind – ähnlich wie Arbeitnehmer – weisungsgebunden. Aufträge und Anweisungen ihres Anleiters oder ihrer Vorgesetzten sind unverzüglich und sorgfältig auszuführen.
Aufgaben, die nicht zur Ausbildung gehören – beispielsweise die Vertretung erkrankter Mitarbeiter – können theoretisch verweigert werden.

Berichtsheftführung

Das Berichtsheft muss vom Auszubildenden aktuell gehalten werden. Das Unternehmen beziehungsweise der Anleiter darf das Heft jederzeit kontrollieren. Im Gegenzug dürfen
Azubis das Berichtsheft während der Arbeitszeit ausfüllen und müssen
dafür auch die Möglichkeit erhalten.

Lernpflicht

Auszubildende sind verpflichtet, die Ausbildungsinhalte selbstständig zu lernen und sich den Lernstoff möglichst gut anzueignen.

Pünktlichkeitspflicht

Auszubildende müssen sowohl zur Arbeit als auch zum Unterricht pünktlich erscheinen. Theoretisch können schon Verspätungen von wenigen Minuten mit Abmahnungen geahndet werden.

Erholungspflicht

Dieser Punkt klingt etwas seltsam, hat jedoch seine Berechtigung. Auszubildende sind dazu verpflichtet, ihren Urlaub zur Erholung zu nutzen und dürfen in dieser Zeit keiner anderen
Erwerbstätigkeit nachgehen.

Anwesenheitspflicht

Für Auszubildende besteht Anwesenheitspflicht für alle Unterrichtseinheiten der Berufsschule.

Benachrichtigung

Bei Krankheit müssen sich Auszubildende bereits am ersten Tag sowohl bei der Berufsschule als auch im Betrieb abmelden. Ein ärztliches Attest muss spätestens am dritten Tag, auf
Verlangen auch früher, vorgelegt werden.

Geheimhaltungspflicht

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vom Auszubildenden vertraulich zu behandeln. Gibt er diese doch weiter
und entsteht dem Unternehmen dadurch ein Schaden, sind Schadensersatzansprüche und die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch das Unternehmen möglich.

Eine Frage der Ehre

Durchsetzung der Rechte

Auszubildende haben zahlreiche Rechte, aber eben auch Pflichten, die ihnen in guten Ausbildungsbetrieben auch mitgeteilt und erklärt werden. Die eigenen Rechte durchzusetzen, kann ratsam sein. Zuweilen kann es aber auch (in schweren Fällen) die Atmosphäre vergiften und die Ausbildung damit de facto beenden. Auszubildende sollten daher grundsätzlich abwägen, wie viel ihnen bestimmte Rechte wert sind.

Das ist KEIN Aufruf, alles tatenlos hinzunehmen. Azubis sollten von ihren Rechten durchaus Gebrauch machen, sollten sich dabei aber immer auch der möglichen Konsequenzen bewusst sein.