Das sind deine
Pflichten
Sorgfaltspflicht
Die im Rahmen der Ausbildung aufgetragenen Aufgaben müssen Azubis sorgfältig und so gut wie möglich ausführen. Mit den für die Arbeit ausgehändigten Werkzeugen und Ausbildungsmitteln – dazu zählen auch Unterlagen und Schutzkleidung – müssen sie ebenfalls sorgsam umgehen. Zu guter Letzt sind sie verpflichtet, sich an die Betriebsordnung und Sicherheitsvorschriften zu halten.
Weisungen
Auszubildende sind – ähnlich wie Arbeitnehmer – weisungsgebunden. Aufträge und Anweisungen ihres Anleiters oder ihrer Vorgesetzten sind unverzüglich und sorgfältig auszuführen.
Aufgaben, die nicht zur Ausbildung gehören – beispielsweise die Vertretung erkrankter Mitarbeiter – können theoretisch verweigert werden.
Berichtsheftführung
Das Berichtsheft muss vom Auszubildenden aktuell gehalten werden. Das Unternehmen beziehungsweise der Anleiter darf das Heft jederzeit kontrollieren. Im Gegenzug dürfen
Azubis das Berichtsheft während der Arbeitszeit ausfüllen und müssen
dafür auch die Möglichkeit erhalten.
Lernpflicht
Auszubildende sind verpflichtet, die Ausbildungsinhalte selbstständig zu lernen und sich den Lernstoff möglichst gut anzueignen.
Pünktlichkeitspflicht
Auszubildende müssen sowohl zur Arbeit als auch zum Unterricht pünktlich erscheinen. Theoretisch können schon Verspätungen von wenigen Minuten mit Abmahnungen geahndet werden.
Erholungspflicht
Dieser Punkt klingt etwas seltsam, hat jedoch seine Berechtigung. Auszubildende sind dazu verpflichtet, ihren Urlaub zur Erholung zu nutzen und dürfen in dieser Zeit keiner anderen
Erwerbstätigkeit nachgehen.
Anwesenheitspflicht
Für Auszubildende besteht Anwesenheitspflicht für alle Unterrichtseinheiten der Berufsschule.
Benachrichtigung
Bei Krankheit müssen sich Auszubildende bereits am ersten Tag sowohl bei der Berufsschule als auch im Betrieb abmelden. Ein ärztliches Attest muss spätestens am dritten Tag, auf Verlangen auch früher, vorgelegt werden.
Geheimhaltungspflicht
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vom Auszubildenden vertraulich zu behandeln. Gibt er diese doch weiter und entsteht dem Unternehmen dadurch ein Schaden, sind Schadensersatzansprüche und die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch das Unternehmen möglich.